12. November 2021
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau haben am 14.09.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Sondergebiet Veranstaltungs- und Freizeitgelände Göritz“ beschlossen (Beschluss-Nr. 49/2021). Der Beschluss ist am 25.09.2021 im Amtsblatt Nr. 36/2021 öffentlich bekannt gemacht worden. Aufgrund fehlender Hinweise über vorliegende Arten umweltbezogener Informationen in der Amtlichen Bekanntmachung, ist der Beschluss über die öffentliche Auslegung am 06.11.2021 im Amtsblatt Nr. 42/2021 erneut amtlich bekannt gegeben worden, die öffentliche Auslegung wird wiederholt.
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, sind zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 15.11.2021 bis einschließlich 16.12.2021 in der Stadtverwaltung Drebkau, Spremberger Straße 61, 03116 Drebkau, im Bauamt, Zimmer 5 während der Dienstzeiten einsehbar. Zusätzlich sind diese im genannten Zeitraum in das Internet unter www.drebkau.de unter der Rubrik „Verwaltung – Beteiligungen/Offenlagen“ eingestellt.

Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, unterrichten wir Sie hiervon und bitten gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Ihre Stellungnahme unter Angabe der Rechtsgrundlagen.
Gleichzeitig bitten wir Sie, uns Aufschluss über von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, sofern diese für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können. Verfügen Sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, stellen Sie uns diese Informationen bitte zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung von § 4 Abs. 2 Satz 2 BauGB bitten wir um die Abgabe Ihrer Stellungnahme postalisch oder per E-Mail bis zum 16.12.2021 (Posteingang) an folgende Adresse:
mayerwittig Architekten und Stadtplaner GbR oder office@mayerwittig.de
Hubertstraße 7
03044 Cottbus
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende Unterlagen stehen auf dieser Seite vom 15.11.2021 bis zum 16.12.2021 zum Download bereit:
Bebauungsplan – Entwurf
- Planzeichnung, M 1:1.1000 (1 Plan, Plangröße 748 x 594 mm, Stand: 13.08.2021)
- Begründung einschließlich Umweltbericht, (77 Seiten DIN A4, Stand: 13.08.2021)
- Anlage 1: Nutzungskonzept Göritz 5 (7 Seiten DIN A4, Stand: 09.12.2020, Verfasser: Wilde Möhre GmbH)
- Anlage 2: Schalltechnisches Gutachten für die geplanten Open-Air bzw. Musikveranstaltungen in Göritz 5, 03116 Drebkau OT Casel (43 Seiten DIN A4, Stand 29.03.2021, Verfasser: AKUSTIKBÜRODAHMS GmbH)
- Anlage 3: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum B-Plan“Sondergebiet Veranstaltungs- und Freizeitgelände Göritz“ auf dem Gebiet der Stadt Drebkau OT Casel, Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg (35 Seiten DIN A4, Stand: Juli 2021, Verfasser: LUTRA Büro für Umweltplanung)
- Anlage 4: FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG für das EU-Vogelschutzgebiet (SPA) „Lausitzer Bergbaufolgelandschaft“ (DE 4450-421) zum B-Plan Sondergebiet „Veranstaltungs- und Freizeitgelände Göritz), Landkreis Spree-Neiße (46 Seiten DIN A4, Stand: Juli 2021, Verfasser: LUTRA Büro für Umweltplanung)
Bei Bedarf senden wir Ihnen die Unterlagen gern zusätzlich in Papierform oder per Email zu, hierzu bitten wir um eine kurze Nachricht an Frau Walther unter: office@mayerwittig.de